Vereinigte Staaten

+1 305 404 1866

WhatsApp Global

+30 211 234 0748

Europa und Rest der Welt

+34 935 241 582

Europa und Rest der Welt

+34 672 612 959

Schreiben Sie uns

[email protected]

Führende Anwaltskanzlei und Agentur für Leihmutterschaft in Europa

Die Mehrheit wählt Gestlife

Bebe sonriente
Familia feliz

Leihmutterschaft ist unser Leben

Unser Auftrag ist klar: Wir wollen Ihren Traum von Kindern wahr werden lassen. Etwas, das niemand aufgeben sollte, wenn nicht aus eigener Überzeugung. Wir werden es nicht versuchen. Wir werden es schaffen und Sie werden Ihr Baby bekommen, egal was passiert.

Gestlife® ist ein Unternehmen, das zur amerikanischen Gruppe INVESTMEDICAL GESTLIFE gehört und dessen Aufgabe es ist, bestimmten Vätern, die aus verschiedenen Gründen bisher nicht die Möglichkeit hatten, das Ziel der Elternschaft zu erreichen, rechtliche und medizinische Beratung anzubieten. Wir sind die einzige europäische Agentur mit eigenen Büros in 11 Ländern und mehr als 180 Mitarbeitern.

Unser Ethikkodex ist ein Dekalog nicht ausschließlicher Werte, die unsere berufliche Tätigkeit und unsere Beziehungen zu unseren Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaft als Ganzes leiten.

Dass Sie jeden Morgen das lächelnde Gesicht Ihres Babys sehen, das Ihrem Leben einen neuen Sinn gibt und es mit Farbe und Lebensfreude erfüllt, ist unser Leitmotiv. Wir sind groß, weil wir nicht mit wichtigen Dingen spielen. Ihr Leihmutterschaftsprozess ist unsere Verpflichtung.

Unsere Garantien

Bei einer Leihmutterschaft erleben wir diese Erfahrung jeden Tag, als wäre es der erste Tag. Denn die größte Belohnung ist nicht Geld, sondern Ihre Kinder in unseren Praxen zu sehen, weil Sie uns das Gefühl geben, an Ihrem Glück teilzuhaben. Unsere Erfolgsgarantie basiert auf dem Wissen, dass wir Sie glücklich machen werden.

Unser Prozess

Auch nach so vielen Jahren der Leihmutterschaft fällt es uns immer noch schwer, nicht emotional zu werden, wenn wir ihn glücklich sehen. Lassen Sie uns also bei einer so wichtigen Sache Ihre Hand nehmen, und ehe Sie sich versehen, wird Ihr Kind da sein. Es ist ein Wunder, das wir jede Woche vollbringen.

Unsere Preise

Für Leihmutterschaftsprozesse bieten wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Preis an, bei Bedarf auch mit Finanzierungsplänen. Informieren Sie sich kostenlos über alles, was wir zum Thema Leihmutterschaft für Sie tun können.

Gestlife wurde mit der EUROPÄISCHEN GOLDMEDAILLE FÜR VERDIENSTE IN DER ARBEIT ausgezeichnet. Der Präsident der Europäischen Vereinigung für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit verlieh dem Vertreter des Unternehmens die Europäische Goldmedaille für Verdienste in der Arbeit, in besonderer Anerkennung der langen Geschichte der Gruppe in der Verteidigung der Bürgerrechte, die von der Vereinigung als „bahnbrechende und angesehene multidisziplinäre Anwaltskanzlei“ anerkannt wurde.

Die Europäische Vereinigung für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit wurde mit dem Ziel gegründet, die Mechanismen von Unternehmen zu fördern, zu entwickeln und anzuerkennen, die eine gute Unternehmensentwicklung im europäischen Rahmen und das Bewusstsein für Unternehmertum und gute Arbeit fördern. Die Europäische Vereinigung für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit wird von ihrem Präsidenten José Luis Barceló (Herausgeber und Präsident der Zeitung El Mundo Financiero) geleitet und zählt zu ihren Vorstandsmitgliedern renommierte Mitglieder der Zivilgesellschaft wie Enrique Cerezo Torres (Unternehmer und Präsident von Atlético de Madrid), Kike Sarasola (Unternehmer und Gründer von Room Mates Hotels), Professor José María Gay de Liébana (Doktor der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und Professor an der Universität Barcelona) oder Professor Juan José Enríquez Barbé, Dekan der Hochschule für Wirtschaftswissenschaftler in Valencia.

Dies ist die fünfte Auszeichnung, die der Rechtsdienst von GESTLIFE in weniger als einem Jahr erhalten hat. Letztes Jahr erhielt der Rechtsdienst des Unternehmens den GOLD STAR, verliehen vom INSTITUTE FOR PROFESSIONAL EXCELLENCE, in Anerkennung seiner professionellen Arbeit und seines Engagements für Spitzenleistungen.

Die Rechtsdienstleistungen von Gestlife sind die am meisten ausgezeichneten in der Branche

Logo Padres por gestacion

GestLife wird von der Asociación de Padres por la Gestación Subrogada unterstützt

Ein unabhängiger Verband, der mehr als 700 Eltern vereint, die durch Leihmutterschaft Eltern geworden sind. Er überwacht die Agenturen, um gute Praktiken sicherzustellen, und unterstützt nur diejenigen, die die erforderlichen Standards erfüllen.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Füllen Sie das Formular aus und wir nehmen unverbindlich Kontakt mit Ihnen auf.

Ethikkodex

Unser ethischer Kodex

Wer ist betroffen?

Wen betrifft dieser Ethikkodex zur Leihmutterschaft? Gestlife® sowie alle Tochtergesellschaften der INVESTMEDICAL-Gruppe stellen sicher, dass alle Mitarbeiter, einschließlich der Geschäftsführung, und Mitarbeiter im Ausland den folgenden Ethikkodex einhalten und kennen.

1. Unabhängigkeit

Wir sind völlig unabhängig von Agenturen und erheben auch keine Provisionen wie Vermittler. Wir sind ihnen gegenüber nicht loyal und auch nicht von ausländischen Agenturen oder Kliniken abhängig. Daher vertreten wir ausschließlich die Interessen unserer Klienten und Bevollmächtigten.

Es ist Agenturen oder Kliniken im Ausland strengstens untersagt, Provisionen zu verlangen. Unsere Klienten sind Eltern, die trotz allem Eltern sein wollen. Das sind wir ihnen und nicht Dritten schuldig.

2. Professionelle Genauigkeit und ethisches Verhalten

Das Team von Gestlife® und seinen Tochtergesellschaften besteht nicht nur aus Anwälten; Zu unserem festen Mitarbeiterstamm von über 180 Mitarbeitern zählen Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen, wie etwa Psychologen, Gynäkologen, Embryologen, Mediziner und andere. die für den Weg der Leihmutterschaft von wesentlicher Bedeutung sind.

Die Mitarbeiter von Gestlife® wurden aufgrund ihrer Erfahrung und Fachkompetenz ausgewählt.

Alle im Rahmen ihrer Aufgaben ausgeführten Handlungen müssen von professioneller Genauigkeit und Verantwortung bestimmt sein.

Alle Mitarbeiter müssen ein ehrliches und ethisches Verhalten im Einklang mit den Werten dieses Kodex an den Tag legen und insbesondere die „Berufsverschwiegenheit“ respektieren.

Es ist Agenturen oder Kliniken im Ausland strengstens untersagt, Provisionen zu verlangen. Unsere Klienten sind Eltern, die trotz allem Eltern sein wollen. Das sind wir ihnen und nicht Dritten schuldig.

3. Qualität und kontinuierliche Verbesserung

Wir sind Nonkonformisten und Kritiker unserer eigenen Arbeit. Die Abteilung „Inspektion, Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung“ ist dafür verantwortlich, alle Unternehmensabläufe systematisch und wiederholt zu überprüfen, sicherzustellen, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden, und Änderungen umzusetzen, die möglicherweise die Dienstleistungen für Eltern, Leihmütter und Spender verbessern können.

Wir verpflichten uns zur Qualität unseres gesamten Handelns, sowohl intern als auch extern, und zwar im gesamten Team.

Wir fördern den Wandel und die kontinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Systemen.

Unsere Strategie basiert auf gut gemachter Arbeit und der Zusammenarbeit des gesamten Teams.

4. Globalität und Internationalisierung

Unsere Berufung ist international, transnational und multikulturell. Unser Team besteht aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, die in verschiedenen Ländern kontinuierlich und auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten.

1. Integrität

Wir arbeiten mit und für Menschen. Die Betreuung Ihrer Kinder ist unser oberstes Ziel und unser Daseinszweck. Deshalb begleiten wir Sie auf jedem Schritt des Weges, um Ihnen den Prozess zu erleichtern und bieten Ihnen bei Bedarf auch psychologische Unterstützung.

Wir sind unseren Kunden gegenüber voll und ganz und bewusst dafür verantwortlich, dass ihre Bedürfnisse in einer Weise erfüllt werden, die den Werten dieses Kodex verpflichtet ist. Wir sind besorgt über alle Auswirkungen eines komplexen Prozesses wie der Leihmutterschaft, seien sie persönlicher oder sozialer Natur. Unsere Mitarbeiter erhalten spezielle Schulungen, um unseren Kunden zu helfen, sie zu beraten und sie zu unterstützen. Unsere Arbeit endet erst, wenn das Neugeborene ordnungsgemäß registriert und legalisiert im Herkunftsland der Auftraggeber-Eltern ist und wir kümmern uns auf Wunsch des Kunden um diese Formalitäten.

2. Ehrlichkeit und Objektivität

Wir sind weder von anderen abhängig noch haben wir andere Interessen zu verteidigen. Unsere Empfehlungen sind auf zuvor definierte Kundenprofile, ihre finanziellen und persönlichen Umstände sowie ihre spezifischen Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten. Die unseren Kunden zur Verfügung gestellten Informationen müssen jederzeit objektiv, überprüft und aktuell sein. Klarheit und Wahrhaftigkeit müssen in der gesamten Kommunikation vorherrschen.

3. Vertraulichkeit

Wir wahren die absolute Anonymität der Eltern, die sich einer Leihmutterschaft unterziehen, vor, während und nach dem Prozess (sofern der Kunde nichts anderes anordnet). Nicht öffentliche Informationen in Bezug auf Gestlife® oder seine Unternehmen, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sind vertraulich. Jedem Mitarbeiter werden diese Informationen ausschließlich zur Erfüllung der ihm übertragenen Pflichten und Aufgaben anvertraut. Die gesamte Organisation muss für die Sicherheit sorgen. Alle personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen und der geltenden Gesetzgebung verarbeitet.

4. Toleranz und Respekt für Vielfalt

Unsere Kunden sind so vielfältig wie unsere Mitarbeiter. Unsere Beziehungen zu unseren Kunden müssen auf den Werten Toleranz, völliger Gleichberechtigung und Respekt für Vielfalt aufbauen. Alle unsere Kunden werden ohne Diskriminierung behandelt und wir bieten Lösungen für ihre jeweiligen persönlichen Bedürfnisse und Interessen.

5. Vertrauen:

Niemand reist gerne alleine. Der von uns durchgeführte Prozess ist ein komplexer und langwieriger Prozess, daher muss unsere Beziehung zu unseren Kunden auf gegenseitigem Vertrauen basieren. Gestlife® stellt jeder Familie einen „persönlichen Manager“ zur Seite, der sie während des gesamten Prozesses begleitet. Der Manager muss seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden erfüllen, seine Bedürfnisse verstehen, seine Zweifel ausräumen und ihn durch den gesamten Prozess begleiten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und lassen Sie erst los, wenn Sie wieder in Ihrem Heimatland sind und Ihr Kind ordnungsgemäß im Standesamt angemeldet ist. Gestlife® hat sich der umfassenden Betreuung seiner Kunden verschrieben und bietet täglich ein wachsendes und verbessertes Leistungsspektrum an. Die Probleme unserer Kunden sind unsere Probleme. Es können immer Probleme auftreten, aber unsere Verpflichtung besteht darin, eine oder mehrere Lösungen anzubieten, die zwangsläufig zum gewünschten Ziel führen.

6. Transparenz

Wir verfolgen eine Politik der absoluten Transparenz und melden alle Informationen, die den Kunden betreffen, jederzeit, sobald wir davon Kenntnis erlangen. Wir sind das einzige Unternehmen in Europa, das Ihnen über die exklusive Software INFONOW von Gestlife 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr Zugriff auf Ihre Akte ermöglicht. Sie können alle Verfahren, Anweisungen, Ultraschalluntersuchungen, medizinischen Tests usw. lesen, genau wie andere Agenturen es Ihnen „sagen“, wie und wann sie wollen. Die Kommunikation mit unseren Kunden muss kontinuierlich erfolgen und die Verpflichtung bestehen, mindestens wöchentlich einen Bericht bereitzustellen. Bei einem Prozess, der erhebliche Investitionen erfordert, sind wir für jeden Cent verantwortlich, den wir im Auftrag des Kunden ausgeben.

Für Leihmütter gelten die gleichen Pflegevorschriften wie für die Auftraggeber, ohne Unterscheidung oder Bevorzugung.

1. Rechtsberatung

Leihmütter haben das Recht auf Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Verfahren durch andere Anwälte als die den Auftraggebereltern zugewiesenen. Diese Beratung erstreckt sich bis zu einem Jahr nach Abschluss des Verfahrens.

2. Psychologische Unterstützung

Schwangere Frauen haben Anspruch auf psychologische Unterstützung durch einen Betriebspsychologen, der ihnen in diesem Zusammenhang weiterhilft. Diese Leistung erstreckt sich bis zu zwei Jahre nach der Geburt des Kindes.

3. Komfort und Wohlbefinden

Der Komfort und das Wohlbefinden schwangerer Frauen haben höchste Priorität. Wenn eine schwangere Frau aus einer anderen Stadt als derjenigen kommt, in der sich die Klinik befindet, in der der Prozess der assistierten Reproduktion durchgeführt wird, wird ihr daher eine Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt, damit sie sich nach ihrer Ankunft in der Stadt vor der Behandlung ausruhen kann.

4. Babysitting-Service

Wenn die Leihmutter ein minderjähriges Kind hat, das noch Betreuung benötigt, stehen ihr für die Zeit, in der sie wegen medizinischer Behandlungen abwesend sein muss, Babysitterdienste zur Verfügung.

5. Finanzielle Entschädigung

Schwangere Frauen haben Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung, die der in anderen Ländern gezahlten Entschädigung im Verhältnis zu ihrem Lebensstandard entspricht. Gestlife® wird offen und energisch gegen die Ausbeutung schwangerer Frauen durch einige Kliniken vorgehen, wo diese möglicherweise unmenschliche, erniedrigende, diskriminierende oder ausbeuterische Behandlung erfahren.

Umsetzung unseres Leihmutterschaftskodex

Dieser Kodex wird gemäß den Anweisungen des Gestlife-Managements implementiert und kommuniziert. Die Geschäftsführung verpflichtet sich, die Einhaltung dieses Kodex zu überwachen und über etwaige Konsequenzen zu entscheiden, die sich aus einer Verletzung dieses Kodex ergeben können. Schließlich werden Fristen und Verfahren für die Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung des Codes festgelegt. Der ethische und deontologische Kodex regelt auch die beruflichen und ethischen Standards bei der Durchführung von Behandlungen im Bereich der assistierten Reproduktionstechnologie (ART) und Leihmutterschaft (GS). Der Kodex dient als Referenzpunkt für alle Fruchtbarkeitszentren, mit denen wir zusammenarbeiten. Ziel ist es, den höchsten Standard der Praxis für alle an klinischen Aktivitäten beteiligten Mitarbeiter sowie für medizinisch-ethische/moralische Dilemmata sicherzustellen. Der Ethikkodex basiert auf den vier Hauptprinzipien der modernen Medizin:
  1. Erstens: keinen Schaden anrichten (primum non nocere): Die Sicherheit und Gesundheit der Patienten ist der wichtigste Wert in der Medizin. Angehörige der Gesundheitsberufe müssen stets sicherstellen, dass den Patienten kein Schaden zugefügt wird.
  2. Wohltätigkeit: Angehörige der Gesundheitsberufe sollten immer im besten Interesse des Patienten handeln und alles in ihrer Macht Stehende tun, um dessen Gesundheitszustand und Lebensqualität zu verbessern. Von ihnen wird erwartet, dass sie die am besten geeigneten und wirksamsten Behandlungsmethoden wählen.
  3. Autonomie: Patienten müssen das uneingeschränkte Recht haben, bei der Erwägung einer medizinischen Behandlung eine freie und unabhängige Entscheidung zu treffen. Eine Einwilligung zur Behandlung wird nur auf Grundlage klarer und ausgewogener Informationen der Ärzte eingeholt.
  4. Gerechtigkeit: Alle Patienten sollten gleich behandelt werden und den gleichen Zugang zu medizinischer Beratung, Diagnose und Behandlung haben.
  5. Die häufigen technologischen und wissenschaftlichen Fortschritte im Bereich der Fruchtbarkeitsmedizin werfen ständig neue ethische Dilemmata auf.
Der Ethikkodex wird ein dynamisches Dokument sein, das bei Auftreten neuer Probleme kontinuierlich weiterentwickelt werden muss.

Grundprinzipien

Die Schlüsselprinzipien stellen eine klare Aussage zu guten medizinischen Standards dar, die der Bereitstellung von Pflege in den Fruchtbarkeitszentren von INVESTMEDICAL zugrunde liegen. Diese Schlüsselstandards dienen als Kommunikationsmittel für das Personal von INVESTMEDICAL, die Patienten, die Spender, die durch Samenspende gezeugten Personen und die Öffentlichkeit, mit der die Fruchtbarkeitszentren zusammenarbeiten.

  1. Wir behandeln potenzielle und aktuelle Patienten und Spender fair und diskriminieren sie nicht unrechtmäßig.
  2. Wir respektieren die Privatsphäre, Vertraulichkeit, Würde, Bequemlichkeit und das Wohlbefinden von Patienten und Spendern.
  3. Bei der Durchführung klinischer und labortechnischer Verfahren werden wir dem besonderen Status des Embryos den gebührenden Respekt entgegenbringen.
  4. Wir werden das Wohlergehen aller Kinder, die als Ergebnis einer Behandlung in den Kliniken von INVESTMEDICAL geboren werden, gebührend berücksichtigen.
  5. Wir stellen Patienten sowie potenziellen und aktuellen Spendern ausreichende, zugängliche und aktuelle Informationen zur Verfügung, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.
  6. Wir stellen sicher, dass Patienten und Spender alle relevanten Einwilligungen erteilt haben, bevor sie autorisierte Aktivitäten durchführen.
  7. Wir führen alle Aktivitäten mit der entsprechenden Sachkenntnis und Sorgfalt und in einem geeigneten Umfeld im Einklang mit guter klinischer Praxis durch, um optimale Ergebnisse und ein minimales Risiko für Patienten, Spender und Nachkommen sicherzustellen.
  8. Wir stellen sicher, dass alle Einrichtungen, Geräte, Prozesse und Verfahren, die bei der Durchführung autorisierter Aktivitäten verwendet werden, sicher und zweckdienlich sind.
  9. Wir werden sicherstellen, dass sämtliches Personal, das mit autorisierten Tätigkeiten befasst ist, kompetent ist und in ausreichender Zahl rekrutiert wird, um eine sichere klinische und Laborpraxis zu gewährleisten.
  10. Wir führen genaue und richtige Aufzeichnungen und Informationen zu allen klinischen und Laboraktivitäten.
  11. Wir führen Aufzeichnungen über alle unerwünschten Vorfälle (einschließlich schwerwiegender unerwünschter Ereignisse und Reaktionen), untersuchen alle Beschwerden angemessen und geben die gewonnenen Erkenntnisse im gesamten Unternehmen weiter.
  12. Wir stellen sicher, dass alle genehmigten Forschungsarbeiten den entsprechenden ethischen Standards entsprechen und nur dann durchgeführt werden, wenn eine klare wissenschaftliche Begründung vorliegt.
  13. Bei allen Aktivitäten berücksichtigen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung und Forschung an Gameten oder Embryonen in dem jeweiligen Land, in dem die Leistungen erbracht werden.

Im folgenden Abschnitt werden einige spezielle Situationen untersucht, die bei der Bereitstellung von Fruchtbarkeitsdiensten auftreten und die sowohl für das Fachpersonal als auch für die Nutzer der Dienste ethische Fragen aufwerfen. Es werden kurze Hintergrundinformationen gegeben, wichtige Themen hervorgehoben und praktische Richtlinien im Zusammenhang mit den Grundprinzipien dargelegt.

Der moralische Status des Präimplantationsembryos

Der Präimplantationsembryo ist ein Symbol menschlichen Lebens. Dieser besondere Status des Embryos wird bei der Durchführung von Behandlungen mit assistierten Reproduktionstechnologien angemessen respektiert und spiegelt eine verantwortungsvolle Haltung gegenüber dem Kind wider, das als Ergebnis dieser Behandlungen geboren wird. Der Präimplantationsembryo kann sein Potenzial, sich zu einem Fötus und möglicherweise zu einem Kind zu entwickeln, nur erreichen, wenn er in die Gebärmutter übertragen wird. Daher sollte die Einstellung gegenüber den Phasen vor und nach der Implantation nach ihrem Potenzial, zur Entwicklung eines Menschen beizutragen, klassifiziert werden.

Der Umgang mit kryokonservierten präimplantierten Embryonen und das Schicksal überzähliger Embryonen

Nach einem IVF-Zyklus werden 1–2 der zuvor erzeugten Embryonen in die Gebärmutter der Patientin übertragen, während die verbleibenden Embryonen guter Qualität kryokonserviert werden. In manchen Fällen werden überzählige kryokonservierte Embryonen eingelagert, wenn die Patientinnen ihre Wünsche bezüglich des Schicksals ihrer Embryonen nicht geäußert haben und nicht kontaktiert werden können. Dies führt aufgrund der hohen Unterhaltskosten zu Problemen für Fruchtbarkeitskliniken. Kryokonservierte Präimplantationsembryonen stellen die erste Phase menschlichen Lebens dar. Ihr primärer Verwendungszweck ist das ursprüngliche Paar, aber auch eine Spende an ein anderes Paar oder für Forschungszwecke ist zulässig.
  1. In allen INVESTMEDICAL Fertility-Zentren wird vor Beginn der Behandlung eine Vereinbarung mit den Wunscheltern über das Schicksal der überzähligen kryokonservierten Embryonen unterzeichnet; Hierzu gehört die Bitte um Aufbewahrung für das Paar inklusive der Verpflichtung zur Kostenübernahme sowie die Einwilligung zur Spende an ein anderes Paar oder für die Forschung. Im Rahmen des Vertrags/Einwilligungsvertrages zur Speicherung ist zwingend erforderlich, dass sich die Patienten verpflichten, der Klinik Änderungen ihrer Kontaktdaten mitzuteilen. Die Einwilligung muss sich auf die Frage des Embryomanagements im Falle einer Trennung des Paares beziehen.
  2. Präimplantationsembryonen dürfen nur nach entsprechender medizinischer Untersuchung des Spenderpaares und nach Beratung und Einwilligung beider Partner zur Spende angeboten werden.

Eizellspende

Wenn eine Frau ihre eigenen Eizellen nicht für eine IVF verwenden kann, können stattdessen gespendete Eizellen verwendet werden. Junge, fruchtbare Frauen sind bereit, ihre Eizellen zu spenden. Spender erhalten für ihren Einsatz normalerweise eine Entschädigung. Mit der Eizellenspende können kurzfristige medizinische Risiken (aufgrund der zur Überstimulation der Eierstöcke verwendeten Hormone, der Anästhesie und des chirurgischen Eingriffs) sowie potenziell unbekannte langfristige gesundheitliche Folgen verbunden sein.

  1. Alle Eizellspenderinnen und -empfängerinnen werden über mögliche rechtliche, medizinische und emotionale Probleme im Zusammenhang mit der Eizellspende informiert.
  2. Eine Eizellspenderin kann eine Entschädigung erhalten, um etwaige finanzielle Verluste, die im Zusammenhang mit der Spende entstehen, angemessen abzudecken.
  3. Spenderinnen sollte die Möglichkeit geboten werden, sich als identifizierbare oder anonyme Spenderin am Eizellspendeprogramm zu beteiligen. Sie werden jedoch dazu angehalten, im Interesse des/der daraus hervorgehenden Kindes/Kinder identifizierbar zu bleiben.
  4. Die Spenderinnen werden darüber informiert, dass sie nach der Entnahme ihrer Eizellen keine Verfügungsgewalt mehr über diese haben und dass sie weder ein Recht noch eine Pflicht haben, die daraus entstehenden Kinder großzuziehen.
  5. Die Spender werden darüber informiert, dass sie auf Infektionskrankheiten und andere gesundheitliche Risikofaktoren untersucht werden. Diese Informationen werden ihnen zusammen mit den Testergebnissen mitgeteilt. Nach der Untersuchung werden sie gegebenenfalls an weitere Beratungsstellen oder medizinische Versorgung überwiesen.

INVESMEDICAL ist verpflichtet, sowohl der Empfängerin als auch anderen an ihrer Betreuung beteiligten medizinischen Fachkräften auf Anfrage schriftliche Informationen über die Methode und den Zeitpunkt der Empfängnis zur Verfügung zu stellen.

Geschlechtsauswahl vor der Empfängnis aus medizinischen Gründen

Nach einer natürlichen Zeugung liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind ein bestimmtes Geschlecht hat, bei etwa 50 %. Menschen möchten möglicherweise aus medizinischen oder nicht-medizinischen Gründen das Geschlecht ihres Babys bestimmen:

  • Medizinische Gründe: Vermeidung oder Verringerung des Risikos der Vererbung bekannter genetischer Krankheiten, die Kinder eines bestimmten Geschlechts betreffen, oder Krankheiten, die bei den Geschlechtern ungleich häufig auftreten.
  • Nicht-medizinische Gründe: soziale oder wirtschaftliche Gründe für die Bevorzugung eines Kindes eines Geschlechts gegenüber einem anderen, „Geschlechterausgleich“, wenn es bereits ausschließlich oder überwiegend Kinder eines Geschlechts gibt.
    1. Die Geschlechtsselektion sollte erlaubt sein, wenn sie dazu dient, Gesundheitsrisiken für die Nachkommen zu vermeiden. Dazu gehört auch die Verringerung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind von einer Krankheit betroffen ist, bei der die Häufigkeit beider Geschlechter ungleich ist.
    2. Eine Geschlechtsauswahl aus nicht-medizinischen Gründen wird nicht akzeptiert. Es wird auch nicht akzeptiert, wenn es als zusätzliche Auswahl im Rahmen medizinisch indizierter Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PGD/PGS) angewendet werden kann.

Fruchtbarkeitsbehandlungen, wenn die Prognose nutzlos oder sehr schlecht ist

Bei Patienten kann es zu einem Punkt kommen, an dem die Chancen auf eine Lebendgeburt sehr gering oder gar nicht mehr vorhanden sind. Einige dieser Patienten haben Schwierigkeiten, die Behandlung abzubrechen. Diese Situationen können zu Interessenkonflikten zwischen Ärzten und ihren Patienten führen. Während Patienten alles versuchen, um ein Kind zu bekommen, und möglicherweise autonome Entscheidungen bezüglich der medizinischen Behandlung treffen möchten, haben Ärzte ein berufliches Interesse daran, Schäden zu minimieren und die Frustration (und die Kosten) praktisch nutzloser Behandlungen zu vermeiden.

Kindeswohl bei medizinisch unterstützter Reproduktion

Fruchtbarkeitsbehandlungen behandeln oder verhindern medizinische Probleme, die die Zeugungsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Fruchtbarkeitsspezialisten konzentrieren sich normalerweise auf die medizinischen Aspekte der Situation, manchmal treffen sie jedoch auf Patienten, die für eine sichere und angemessene Kinderbetreuung nicht gut geeignet erscheinen. Bedenken hinsichtlich der Erziehungsfähigkeit und der Möglichkeit, einem zukünftigen Kind erheblichen Schaden zuzufügen, sind berechtigt.

  1. Wer eine Behandlung sucht, hat das Recht auf eine faire Beurteilung. Dabei werden die Wünsche aller Beteiligten berücksichtigt und die Evaluation diskriminierungsfrei durchgeführt.
  2. Die Leistungen können verweigert werden, wenn begründete Annahmen vorliegen, dass der Patient nicht in der Lage ist, für die Nachkommen eine angemessene oder sichere Mindestversorgung zu gewährleisten. Die Beurteilung der Unfähigkeit eines Patienten, sich um ein Kind zu kümmern, oder der möglichen Gefährdung eines Kindes sollte von den verschiedenen Fachkräften im Team gemeinsam vorgenommen werden, immer unter Einbeziehung einer unabhängigen Meinung. Die psychologische Beurteilung muss in manchen Fällen durch Sozialarbeiter ergänzt werden.
  3. Menschen mit Behinderungen sollten Fruchtbarkeitsbehandlungen nicht allein aufgrund ihrer Behinderung verweigert werden.

Medizinisch unterstützte Reproduktion bei alleinstehenden, lesbischen, schwulen und transsexuellen Paaren

Medizinisch unterstützte Reproduktion wird in erster Linie heterosexuellen Paaren (egal ob verheiratet oder in einer festen Beziehung) angeboten. Allerdings gibt es immer mehr Bewerbungen von Alleinstehenden und Menschen mit anderer sexueller Identität, darunter schwule und lesbische Paare, gleichgeschlechtliche Paare und in jüngster Zeit auch Transgender-Männer und -Frauen.

Die Fortpflanzung ist ein grundlegendes Element der Autonomie der Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. In den oben beschriebenen Situationen ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung in vielen Fällen moralisch vertretbar. Es gibt keinen triftigen Grund, den Zugriff in diesen Situationen von vornherein auszuschließen.

Gesundheit wird nicht nur durch medizinische Fakten, sondern auch durch gesellschaftliche Konventionen und Begründungen definiert. In diesem weiteren Sinne kann medizinisch unterstützte Reproduktion in diesen Fällen gesehen werden.

  1. Die Fruchtbarkeitskliniken von INVESTMEDICAL berücksichtigen stets die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen sie tätig sind, und erfüllen gleichzeitig ihre Mission, Menschen zu helfen, die sich fortpflanzen und eine Familie gründen möchten.
  2. Wenn Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der assistierten Reproduktion auf das Wohlbefinden einer der beteiligten Personen, einschließlich des Wunschkindes, einer Leihmutter oder der Antragsteller selbst, bestehen, sollten diese Bedenken im Lichte der verfügbaren Beweise sorgfältig geprüft werden.

Leihmutterschaft

Eine Leihmutter (Gestationsmutter) ist eine Frau, die ein Kind austrägt, das nicht genetisch mit ihr verwandt ist, für eine Person oder ein Paar, das behauptet, der rechtliche Elternteil dieses Kindes zu sein. Ursprünglich wurde die Schwangerschaftsleihmutterschaft in Fällen angewandt, in denen die beabsichtigten Eltern unterschiedlichen Geschlechts waren und Fruchtbarkeits- oder medizinische Probleme aufwiesen, die die weibliche Partnerin daran hinderten, die Schwangerschaft auszutragen. Heute wird das Verfahren auch bei Einzelpersonen und gleichgeschlechtlichen Paaren angewendet, die Eltern werden möchten.

  1. Leihmutterschaft kann durch assistierte Reproduktionstechnologie ermöglicht werden, allerdings nur, wenn dies in dem Land, in dem das Zentrum betrieben wird, gesetzlich zulässig ist.
  2. Es müssen rechtliche Vereinbarungen bestehen, die die Rollen und Verantwortlichkeiten jedes Teilnehmers festlegen und schützen.
  3. Die Leihmutter muss mindestens 21 Jahre alt und gesund sein, über ein stabiles soziales Umfeld verfügen und mindestens eine Schwangerschaft mit der Geburt eines Kindes hinter sich haben.
  4. Es ist die Pflicht des behandelnden Arztes, alle Beteiligten über die medizinischen, sozialen, psychologischen, emotionalen, moralischen und rechtlichen Aspekte der Leihmutterschaft zu informieren.
  5. Sofern die örtlichen Gesetze und Vorschriften dies zulassen, sollten schwangere Frauen eine faire und angemessene finanzielle Entschädigung erhalten.
  6. Schwangere Frauen haben das Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung während der Behandlung und während der gesamten Schwangerschaft.
  7. Leihmütter werden beurteilt und erhalten eine entsprechende Beratung, um die möglichen Auswirkungen der Leihmutterschaft auf ihre eigenen Familien zu berücksichtigen.
  8. Es sollten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie bei der Keimzellenspende getroffen werden, einschließlich einer Untersuchung auf Infektionskrankheiten (HIV, Hepatitis B und Hepatitis C) und aller anderen Tests, die der Arzt für angemessen hält.
  9. In der Regel werden nur ein oder zwei Embryonen guter Qualität übertragen, in keinem Fall dürfen mehr als drei Embryonen übertragen werden.