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Unter der Prämisse, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist, entstehen neue Ziele in Ländern, in denen es keine spezifischen Gesetze zur Leihmutterschaft gibt.
In diesen Ländern gibt es kein ausdrückliches Gesetz zur Leihmutterschaft, und die Verfahren, die in diesen Ländern stattfinden, werden unter Einschaltung eines örtlichen Gerichts durchgeführt, das die Vaterschaft des auftraggebenden Vaters anerkennt.
Dies ist ein rechtliches Vakuum, das nicht ohne Risiko ist, da in Ermangelung eines Gesetzes die Gefahr besteht, dass früher oder später eines erlassen wird, auch wenn nicht von vornherein bekannt ist, in welchem Sinne (ob es positiv geregelt oder verboten werden soll).
Dies sind die Länder, in denen eine Leihmutterschaft durchgeführt werden kann. Gestlife hat seine eigenen Büros in Mexiko und Kolumbien.
(1) Aufgrund der völligen Abwesenheit einer entsprechenden Gesetzgebung und laufender strafrechtlicher Ermittlungen verschiedener Behörden raten wir von einer Reise nach Argentinien ab.
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