Wer kann eine Leihmutterschaft in KASACHSTAN durchführen?
In Kasachstan kann eine Leihmutterschaft von verheirateten heterosexuellen Paaren durchgeführt werden, die einen medizinischen Grund haben, der sie an einer Schwangerschaft hindert.
Das Gesetz zur Leihmutterschaft in Kasachstan
Gemäß Artikel 146 des Gesetzbuches der Republik Kasachstan vom 7. Juli 2020 "Über das Gesundheitswesen und die Gesundheitsfürsorge" sind zusätzliche Reproduktionsmethoden und -technologien (im Folgenden KRT genannt) Methoden der Unfruchtbarkeitsbehandlung (künstliche Befruchtung und Embryoimplantation), während ihrer Anwendung, sowie die Befruchtung.
Kapitel 1 des Gesetzbuches der Republik Kasachstan "Über die Ehe (Eheschließung) und die Familie" (im Folgenden als Gesetzbuch bezeichnet) definiert die Leihmutter, die Leihmutterschaft und den Leihmutterschaftsvertrag:
Eine Leihmutter ist eine Frau, die eine Schwangerschaft austrägt und ein Kind (Kinder) nach dem Einsatz von Hilfsreproduktionsmethoden und -technologien für den Kunden gemäß dem Leihmutterschaftsvertrag zur Welt bringt.
Leihmutterschaft - Austragung und Geburt eines Kindes (oder Kindern), auch im Falle einer Frühgeburt, auf der Grundlage eines Vertrags zwischen einer Leihmutter und einem Ehepaar gegen eine Gebühr.
Der Leihmutterschaftsvertrag ist eine notariell beglaubigte schriftliche Vereinbarung zwischen Personen, die verheiratet sind und ein Kind bekommen wollen, und einer Frau, die sich bereit erklärt, ein Kind mit Hilfe von Reproduktionshilfsmitteln und -technologien auszutragen und zur Welt zu bringen.
Gemäß Artikel 54 des Gesetzbuchs muss der Leihmutterschaftsvertrag schriftlich geschlossen werden, wobei die Anforderungen der Zivilgesetzgebung der Republik Kasachstan einzuhalten sind, und er muss notariell beglaubigt werden. Der Abschluss eines Leihmutterschaftsvertrags legt die Rechte und Pflichten der Eltern für das Kind fest, das infolge der Inanspruchnahme der KRT geboren wird.
Gleichzeitig mit dem Leihmutterschaftsvertrag schließen die Eheleute (Klienten) einen Vertrag mit einer medizinischen Einrichtung ab, die geeignete Dienstleistungen erbringt und Hilfsmethoden und -technologien zur Fortpflanzung einsetzt.
Artikel 56 des Gesetzbuchs legt die Anforderungen an eine Leihmutter fest, darunter:
(1) Absatz 1 des Artikels 56 lautet wie folgt: Eine Frau, die Leihmutter werden möchte, muss zwischen zwanzig und fünfunddreißig Jahre alt sein, über eine zufriedenstellende körperliche, geistige und reproduktive Gesundheit verfügen sowie ein eigenes gesundes Kind haben, was seitens einer medizinischen Organisation bestätigt werden muss.
(2) Artikel 56 Absatz 1 hat folgenden Wortlaut: Befindet sich die Leihmutter in einer eingetragenen Ehe (verheiratet), so ist bei Abschluss des Leihmutterschaftsvertrags die schriftliche Zustimmung des Ehegatten vorzulegen, die notariell beglaubigt sein muss.
(3) Artikel 56 Absatz 1 enthält Folgendes: Eine medizinische Einrichtung, die Reproduktionsmethoden und assistive Technologien anwendet, ist verpflichtet, einen Bericht über deren Anwendung mit vollständigen und ausreichenden Informationen über die Verwendung von Biomaterialien der Personen, die Kinder haben möchten, oder der Spenderbank zu diesem Zweck vorzulegen.
Eine Kopie des Berichts wird dem notariell beglaubigten Leihmutterschaftsvertrag beigefügt und am Ort des Geschäftsabschlusses aufbewahrt.
Artikel 57 des Gesetzbuchs regelt die Rechte und Pflichten der Parteien des Leihmutterschaftsvertrags:
Beim Abschluss eines Leihmutterschaftsvertrags haben die Ehegatten (Klienten):
die materiellen Kosten für die medizinische Untersuchung der Leihmutter zu tragen;
Übernahme der materiellen Kosten im Zusammenhang mit der Anwendung von sekundären Reproduktionsmethoden und -technologien;
einen ärztlichen Bericht über den körperlichen und geistigen Gesundheitszustand und sowie die Ergebnisse der medizinischen und genetischen Untersuchungen vorlegen, die den Maßstäben der medizinische Organisation entsprechen, die die sekundären Reproduktionsmethoden und -technologien durchführt;
Die Leihmutter ist verpflichtet, die Kosten für die medizinischen Leistungen während der Schwangerschaft, der Entbindung und innerhalb von sechsundfünfzig Tagen nach der Entbindung sowie im Falle von Komplikationen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Entbindung innerhalb von siebzig Tagen zu übernehmen.
Bei Abschluss eines Leihmutterschaftsvertrags muss die Leihmutter gemäß den Anforderungen von Artikel 56:
dem Kunden einen medizinischen Bericht über ihre körperliche, geistige und reproduktive Gesundheit vorlegen;
unter ständiger Aufsicht eines Arztes zu stehen und dessen Empfehlungen und verordnete Behandlungen strikt zu befolgen;
die Personen, mit denen der Leihmutterschaftsvertrag geschlossen wurde, in den im Leihmutterschaftsvertrag festgelegten Abständen über den Verlauf der Schwangerschaft zu informieren;
Sie ist verpflichtet, das geborene Kind den Personen zu übergeben, die mit ihr einen Leihmutterschaftsvertrag geschlossen haben.
Die Leihmutter hat kein Recht, das Kind an andere Personen abzugeben.
Wenn die Leihmutter eine feste Anstellung hat, wird die Frage der Fortsetzung der Arbeit im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien des Leihmutterschaftsvertrags gelöst. Nach dem Einsatz von Reproduktionsmethoden und -technologien ist die Leihmutter für die im Leihmutterschaftsvertrag vorgesehene Schwangerschaft verantwortlich und sollte nicht mit der Möglichkeit einer natürlichen Schwangerschaft rechnen.
Die Frage der Mehrlingsschwangerschaft wird in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien des Leihmutterschaftsvertrags gelöst.
Auf wessen Namen wird das Kind nach der Geburt registriert?
Bei einer Leihmutterschaft in KASACHSTAN erhalten Sie kein Urteil, sondern eine Geburtsurkunde mit der Haager Apostille. Das Kind wird auf den Namen des Vaters eingetragen, und die auftraggebende Mutter muss das Kind später im Herkunftsland der Eltern adoptieren.
Nur heterosexuelle Ehepaare
Wenn Sie genauer wissen möchten, was passiert ist, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Abschnitt dieser Pressemitteilung zu lesen, der sich mehr auf den technischen Teil konzentriert und sich an die Eltern richtet, die in die Materie eintauchen und sie besser verstehen möchten.
Eigenes Büro in KASACHSTAN
Gestlife hat ein eigenes Büro in diesem Land. Wir sind keine Mittelsmänner. Unsere Mitarbeiter werden Sie in unserem Büro in Astana, Kasachstan, in Ihrer Sprache betreuen. In einem Prozess, in dem sich rechtliche und medizinische Angelegenheiten vermischen, ist es wichtig, die gleiche Sprache zu sprechen und sich gegenseitig zu verstehen. Mit Gestlife werden Sie sich nie wie ein Fremder in einem fremden Land fühlen.
Rechtsbeistand in KASACHSTAN
Gestlife verfügt über Anwälte in seinem Büro in Astana, Kasachstan, die Sie während des gesamten Prozesses unterstützen.
Rechtsbeistand in Ihrem Heimatland
Die meisten "Agenturen" beenden ihre Arbeit, wenn sie Ihnen das Baby übergeben. Andere helfen Ihnen bei der Ausreise, aber dann müssen Sie Ihr Baby in Ihrem Herkunftsland anmelden. Wir von Gestlife verfügen über ein Netzwerk von Anwälten in allen Ländern, die sich um die abschließenden Formalitäten in Ihrem Herkunftsland kümmern, so dass Sie Ihr Kind ohne Probleme registrieren lassen können.
Persönliche Betreuung während Ihrer Reise
Wir tun unser Bestes, um den Prozess der Leihmutterschaft zu einem Vergnügen und nicht zu einem Albtraum zu machen. Aber es kann immer Rückschläge geben, die die auftraggebenden Eltern gefährden können (Krankheit, Unfall). Gestlife kümmert sich um die Verwaltung Ihrer Reiseversicherung, um Ihnen im Falle eines Zwischenfalls vollständige Unterstützung zu garantieren, und wir kümmern uns um die Verwaltung und Organisation aller damit verbundenen Dienstleistungen, damit Sie sich nicht darum kümmern müssen. Unsere Devise ist es, sich 24 Stunden am Tag um die Eltern zu kümmern.
Kosten der Leihmutterschaft in KASACHSTAN
Die Kosten für eine Leihmutterschaft in Kasachstan liegen zwischen 68.000 und 88.000 Euro, je nach gewähltem Programm und Garantien.
Welche Programme kann ich in KASACHSTAN abschließen?
In allen unseren Ländern können Sie die folgenden Programme buchen:
🔹 BASIC
🔹 STANDARD
🔹STANDARD PLUS
🔹STANDARD PLUS PREMIUM
Die in den einzelnen Programmen enthaltenen Leistungen können Sie in den Dossiers der einzelnen Länder nachlesen. Fragen Sie Ihren Familienberater unverbindlich danach.
HIV, Hepatitis und sexuell übertragbare Krankheiten
Gestlife ist eine der wenigen Agenturen, die Programme für Eltern anbieten, die positiv auf HIV, Hepatitis oder sexuell übertragbare Krankheiten getestet wurden. Heutzutage ist dies kein Hindernis mehr für eine Elternschaft. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, wenden Sie sich an Ihren Familienberater, und wir helfen Ihnen gerne weiter.