Wer kann eine Leihmutterschaft in PORTUGAL durchführen?
In diesem LAND können folgende Personen Leihmutterschaftsverfahren durchführen:
Heterosexuelle portugiesische Paare oder Paare mit ständigem Wohnsitz in Portugal, die verheiratet sind und bei denen die auftraggebende Mutter keine Gebärmutter hat.
Das Leihmutterschaftsgesetz in PORTUGAL
Am 22. August 2016 wurde das Gesetz 25/2016 veröffentlicht, das die Bedingungen für die Einführung der Leihmutterschaft in Portugal festlegt, die bis dahin nicht erlaubt war und im August 2017 in Kraft trat.
Das Gesetz wurde vom portugiesischen Verfassungsgericht aufgehoben, da es der Auffassung war, dass es gegen Grundsätze und Rechte, einschließlich der Reue der Leihmutter, verstieß.
Im Juli 2019 wurde erneut ein Gesetz zur Leihmutterschaft verabschiedet, aber es gab keinen Konsens unter den Abgeordneten, die Reuefrist aufzunehmen, so dass das Verfassungsgericht erneut sein Veto einlegte.
Am 26. November 2021 wurde das Gesetz erneut verabschiedet (und am 30. November 2021 vom portugiesischen Präsidenten verkündet), so dass die Leihmutter innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt die Option hat, das Baby doch zu behalten.
Die Verordnung ermöglicht Frauen ohne Gebärmutter oder mit einer Verletzung oder klinischen Situation, die sie "absolut und definitiv" daran hindert, schwanger zu werden, den Zugang zu den so genannten "Leihmüttern", ohne dass sie dafür einen finanziellen Vorteil erhalten.
Besondere Merkmale des Landes:
Das Leihmutterschaftsgesetz in Portugal schreibt vor, dass die auftraggebende Mutter durch ein ärztliches Attest nachweisen muss, dass sie keine Gebärmutter hat oder dass ihre Gebärmutter aufgrund medizinischer Probleme nicht in der Lage ist, ein Kind auszutragen. Andere mögliche Gründe werden im Gesetz nicht erwähnt, was die Möglichkeiten des Zugangs stark einschränkt:
🔹Nur altruistische Leihmutterschaft ist erlaubt. Die Leihmutter darf keine Vergütung oder finanzielle Entschädigung für die Austragung der Schwangerschaft erhalten.
🔹Sie müssen Portugiese sein oder einen ständigen Wohnsitz in Portugal haben.
🔹Sie müssen ein verheiratetes heterosexuelles Paar sein (ausgenommen Alleinstehende).
🔹Sie müssen die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Portugal haben.
🔹Die Durchführung und Akzeptanz der Behandlung hängt von der Genehmigung des CNPMA (Conselho Nacional de Procriação Medicamente Assistida) und der vorherigen Stellungnahme des Ordem dos Médicos (Ordem dos Médicos) ab.
🔹Es gibt keine Sozialversicherung, daher gehen alle anfallenden medizinischen Kosten zu Ihren eigenen Lasten.
🔹Für die Leihmutterschaft in Portugal gibt es keinen Festpreis. Es fallen zusätzliche Kosten an, z. B. für Inkubatoren usw. Diese müssen Sie bezahlen, und die Kosten für das Verfahren können sich erhöhen.
In der ganzen Zeit, in der das Gesetz seit 2016 in Kraft ist, hat es nur ein einziges Leihmutterschaftsverfahren gegeben, bei dem eine auftraggebende Mutter ihre eigene Mutter (d. h. die zukünftige Großmutter des Babys) als Leihmutter für das Austragen des Babys eingesetzt hat. Das macht dieses Gesetz zu einer schönen Theorie, aber in der Praxis können nur sehr wenige Paare davon profitieren.